Stellplatzordnung & Regeln für Wohnmobilstellplätze am Längsee
Unsere Stellplätze befinden sich in St. Georgen am Längsee in Kärnten und bieten eine ruhige, naturnahe Umgebung. Sie richten sich an Gäste, die Ruhe, Natur und Qualität schätzen. Damit alle Gäste den Aufenthalt genießen können, gelten folgende Platzregeln.
1. An- und Abreise
Anreise: ab 13:00 Uhr
Abreise: bis 11:00 Uhr
Eine spätere Abreise ist nur nach Rücksprache möglich. Bei Verzögerung der Abreise von länger als 30 Minuten, wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt, sofern der nächste Gast am beziehen des Platzes einen Nachteil erfährt. Die Nutzungsgebühr schließt Frischwasser-, Grauwasser-, Fäkalien- und Müllentsorgung in normalem Umfang unter Beachtung der ausgewiesenen Mülltrennungsvorschrift im Müllbereich ein. Die Stellplatzgebühr ist vor Abreise beim Stellplatzbetreiber zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung müssen Sie mit einer Verwaltungsgebühr und Strafe rechnen.
2. Platznutzung
Die ausgewiesenen Plätze stehen für Wohnwagen, Wohnmobile und Fahrzeuge, die zum Campen meist mit eigenem WC ausgestattet sind kostenpflichtig zur Verfügung. Das Aufstellen von Zelten ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Bitte parken Sie innerhalb der markierten Flächen. Das Laden von E-Fahrzeugen ist nur mit Genehmigung an der vorgesehen Stelle erlaubt.
3. Ruhezeiten
Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr
In dieser Zeit ist auf Ruhe und Rücksichtnahme zu achten. Musik und Gespräche bitte in Zimmerlautstärke.
4. Sauberkeit & Ordnung
Bitte hinterlassen Sie Ihren Stellplatz sauber.
Müll ist getrennt in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Offenes Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Das Waschen von Fahrzeugen auf den Stellplätzen ist nicht gestattet.
5. Hunde & Haustiere
Hunde und alle anderen mitgebrachten, freilaufenden Haustiere sind auf dem Stellplatz und dem gesamten Areal unabhängig von Größe und Gewicht immer an der kurzen Leine zu führen. Auf dem Stellplatz müssen Hunde so gesichert sein, dass sie vorbeilaufenden Personen nicht anspringen oder gar beißen können. Ängstliche sowie schwierige oder verhaltensauffällige Hunde, bei denen die Gefahr besteht, dass sie andere Tiere oder Menschen verletzen könnten, müssen außerhalb des Fahrzeuges und auf dem gesamten Areal zum Schutz aller Personen immer einen Beiß- /Maulkorb tragen. Hunde dürfen nicht an unseren Zäunen festgemacht werden. Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen. (Kot-Sackerln sind beim Stellplatzbetreiber erhältlich).
Der Stellplatzbetreiber übernimmt für freilaufende Tiere aus der Umgebung, die auf dem Bauernhof herumstreunen, keinerlei Haftung.
6. Strom & Versorgung
Stromanschlüsse sind sorgfältig zu nutzen. Bitte verwenden Sie ausschließlich die für den Platz vorgesehene CEE Steckdose, welche mit der Platznummer identisch ist. Kabel und Anschlüsse müssen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Wasser bitte sparsam verwenden. Wir betreiben eine hofeigene, biologische Kleinkläranlage - Grauwasser nur ohne scharfe Chemiezusätze.
Kassetten von Chemietoiletten können in der dafür vorgesehen Entsorgungsstation entleert werden.
7. Fahrzeuge & Verkehr
Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
Unnötiges Fahren ist zu vermeiden.
Die Anreise auf den Stellplatz mit Ihrem Fahrzeug ist zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens untersagt. Auch wenn die Zufahrt zum Stellplatz nicht versperrt ist, dürfen Sie das Gelände nicht befahren! Hierfür gibt es eigene Notparkplätze außerhalb des Geländes. Es ist grundsätzlich nur mit Einweiser aus- und einzuparken. PKW die nicht für die Übernachtung gedacht sind, müssen ausschließlich am gebührenpflichtigen Parkplatz der dem Gast zugewiesen wurde stehen bleiben. Das kurzfristige Be- und Entladen ist außerhalb der Nachtruhe gestattet.
8. Sicherheit
Den Anweisungen des Betreibers ist Folge zu leisten. Auf allen Standplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht (Brandklasse A/B/C) in den Fahrzeugen
Bei Gefahr oder Notfällen bitte umgehend melden. - Ein Feuerlöscher ist am Platz an zentraler und ausgewiesener Stelle verfügbar.
Offenes Feuer und Grillen ist nur unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften erlaubt.
Die Stellplätze sowie das gesamte Bauernhofareal sind unbewacht - mit Ausnahme der ausgwiesenen Kamerabereiche. Für Beschädigungen, Verlust, Diebstähle oder Einbrüche am Wohnmobil sowie für sämtliche mitgebrachten Fahrnissen, wo immer diese auch stehen, wird keine Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche an den Betreiber sind ausgeschlossen.
Es dürfen nur Fahrzeuge auf dem Stellplatz abgestellt werden, wenn Sie eine gültige Gasprüfung vorweisen können. Der Stellplatzbetreiber darf sich auch ohne Einsicht entsprechender Nachweise darauf verlassen. Ohne aktuelle Gasprüfung darf das Fahrzeug nicht abgestellt werden.
Der Stellplatzgast haftet für alle Schäden bei Zuwiderhandlung.
9. Winterdienst & Platznutzung
Auf dem gesamten Hof (einschl. der Stellplätze) erfolgt nur eingeschränkter Winterdienst (Räumen/Streuen). Im Bedarfsfall können Teile des Stellplatzes vorübergehend anderweitig z.B. für landwirtschaftliche Zwecke benötigt werden. Die Nutzung aller Flächen geschieht auf eigene Gefahr. Für herunterfallendes Laub, Obst oder Äste von Bäumen und Sträuchern auf Ihr Fahrzeug übernehmen wir keine Haftung.
10. Reservierung & Buchung
Bei einer Stellplatzreservierung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung. Diese gilt als verbindlich. Die Anzahlung muss binnen 7 Werktagen auf das angegebene Konto überwiesen werden, andernfalls erlischt die Buchung. Bei einer Stellplatzreservierungen innerhalb von zwei Tagen, muss die Anzahlung prompt erfolgen, anderenfalls erlischt die Buchung zwei Stunden später. Bei Stornierung der Buchung 30 Tage vor Anreise erhält der Gast die Anzahlung abzüglich 5 Euro Spesen zurück. Bei Stornierung ab 30 Tage vor Anreise verfällt die Anzahlung zur Gänze. Als Gast verpflichten Sie sich für die reservierten Tage am Stellplatz die vereinbarte Platzgebühr zu bezahlen. Falls Sie vorzeitig abreisen möchten, ist die gesamte Platzgebühr aus der Reservierung zu bezahlen. Nach einer Stornierung oder bei vorzeitiger Abreise, wird Ihr Stellplatz wieder an andere Gäste vergeben. Die Stellplatzgebühr gilt pro Platz und einem dazugehörigen motorisiertem Fahrzeug für maximal 2 erwachsenen Personen und maximal 1 Kind (als Kind gilt: bis zum vollendeten 14 Lebensjahr) sowie Haustiere laut Preisliste. Jede weitere Person je Nacht ist kostenpflichtig. Auf alle vom Stellplatzbetreiber optional angebotenen Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Diese Leistungen können nur angeboten werden, wenn wir selbst vor Ort sind oder wir dies durch Personal sicherstellen können. Sollte ein Gast eine dieser Leistungen bereits bezahlt haben, aber konnte die Leistung nicht in Anspruch nehmen, so erhält der Gast den Gesamtbetrag abzugsfrei unverzüglich erstattet.
Bitte beachten Sie unsere Preisliste. Alle Preise in Euro.
11. Vertragsverhältnis
Der Gast ist verpflichtet, den Stellplatz am Ende des Vertragsverhältnisses in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Insbesondere ist der Gast verpflichtet, seinen Wohnwagen, Wohnmobil, PKW und oder Anhänger welche als Fahrnisse bezeichnet werden zu entfernen und den Stellplatz zu reinigen. Werden zuvor genannte Fahrnisse nicht binnen 7 Werktagen nach Vertragsende entfernt, kann der Gastgeber die Fahrnisse auf Kosten des Gastes entfernen lassen. Der Gast haftet somit für alle Kosten und Schäden die durch die Fahrnisse auf dem Platz entstehen, insbesondere wenn die Fahrnisse nicht ordnungsgemäß entfernt wurden. Mit dem Abstellen des Wohnmobils, Wohnwagens oder Fahrzeug jeglicher Art, akzeptieren Sie unsere Platzordnung und unsere Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zum ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
12. Haftung
Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Das Betreten der Stallungen, Wirtschaftsgebäude sowie des Wohnhauses des Stellplatzbetreibers ist untersagt. Sie können uns jederzeit über die angebrachte gut sichtbare Türklingel am Infopoint oder unser Mobilphone erreichen. Die Benutzung aller Freizeitgeräte und Einrichtungen erfolgt für den Gast und dessen Kinder auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung durch den Stellplatzbetreiber. Für Schäden oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
13. Allgemeines
Rücksichtnahme auf andere Gäste und die Natur steht an oberster Stelle.
Bei groben Verstößen behalten wir uns vor, ein Platzverbot auszusprechen. Den Anweisungen der Stellplatzbetreiber oder deren Bediensteten ist Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung eines Platzverweises kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
Für Streitfälle, die sich aus oder über diesen Vertrag ergeben, gilt St. Veit an der Glan in Kärnten sofern möglich als Gericht.
Es findet österreichisches Recht Anwendung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!